Audio 8 > Paragraph 175

Na ja, der Paragraph ist ja erst in den 90er Jahren abgeschafft worden.

Der stammte ja noch aus der Kaiserzeit.

Da war generell, sie nannten das ‚Unzucht zwischen Gleichgeschlechtlichen‘, also zwischen Mann und Mann und Frau und Frau, dass das sowieso generell unter Strafe stand, was sich dann in den Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre wurde das aufgelockert.

Da war es dann nur noch strafbar, und das stand dann auch im Grundgesetz drin oder im Strafgesetz mit Minderjährigen, also die unter 17 waren.

…Das wurde unter Strafe gestellt, wenn du gleichgeschlechtlichen Sex, also zwischen Mann und Mann oder Jugendlichen und Mann, begangen hast.

Da konntest du zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt werden, und ein Bekannter, der noch im Dritten Reich verhaftet worden ist, weil er im Tiergarten beim Cruisen erwischt worden ist, ist dann ins KZ gekommen für sechs Wochen.

…Ich selber habe damals in Westberlin circa zwei Razzien miterlebt, wo angeblich der Verdacht war, dass Minderjährige in den Club sind, wo dann auch nach Drogen gehandelt worden ist, und wir mussten das war ja damals Pflicht immer den Personalausweis haben, weil ja die Siegermächte über uns bestimmt haben.

Dann wurden Abfragen gemacht, ob ein Haftbefehl vorliegt, wie alt man ist und so weiter und so fort.

Also, das war eine Diskriminierung, und ich habe auch Übergriffe von Polizisten erlebt, die sich sexualfeindlich oder schwulenfeindlich geäußert haben.

Das hat sich Gott sei Dank gebessert.